Ein silbernes Paragraphensymbol auf Euro-Geldscheinen – Symbol für Steuerrecht und Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung.

Steuerhinterziehung legal korrigieren: Was Sie über die Selbstanzeige wissen müssen

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Steuerhinterziehung ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt – doch es gibt einen legalen Weg, um Fehler zu korrigieren: die Selbstanzeige. Sie ermöglicht es Steuersündern, sich straffrei zu stellen, sofern alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Doch wie funktioniert das genau? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und welche Fehler sollten unbedingt vermieden werden? Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie mit einer Selbstanzeige Ihre steuerlichen Versäumnisse bereinigen können – und worauf Sie achten müssen.


Was ist eine Selbstanzeige und wann ist sie möglich?

Eine Selbstanzeige ist eine freiwillige Offenlegung nicht versteuerter Einkünfte gegenüber dem Finanzamt. Wer sich selbst anzeigt, bevor die Steuerhinterziehung entdeckt wird, kann unter bestimmten Bedingungen einer Strafe entgehen.

Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige

Damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirkt, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Vollständigkeit: Alle unversteuerten Einkünfte der letzten zehn Jahre müssen lückenlos offengelegt werden.
  • Rechtzeitigkeit: Die Anzeige muss erfolgen, bevor die Steuerhinterziehung durch das Finanzamt entdeckt wurde.
  • Keine laufenden Ermittlungen: Wenn bereits ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde, ist die Selbstanzeige unwirksam.
  • Zahlung der Steuern und Zinsen: Die hinterzogenen Steuern sowie 6 % Hinterziehungszinsen pro Jahr müssen fristgerecht nachgezahlt werden.

Da Steuerrecht komplex ist, empfiehlt sich eine Beratung zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.


Ablauf einer Selbstanzeige: Schritt für Schritt

Ein Aktenordner mit dem Schriftzug „Selbstanzeige“ und ein Richterhammer – Symbol für rechtliche Konsequenzen bei Steuerhinterziehung.

Wie läuft eine Selbstanzeige ab? Hier ist der typische Prozess:

1. Steuerberater oder Fachanwalt hinzuziehen

Eine Selbstanzeige ist rechtlich und steuerlich komplex. Ein Fachanwalt für Steuerrecht oder ein erfahrener Steuerberater ist unerlässlich, um Fehler zu vermeiden.

2. Vollständige Offenlegung der steuerlichen Vergehen

Alle nicht versteuerten Einkünfte der letzten zehn Jahre müssen exakt aufgelistet werden. Auch Zinsen und mögliche Zusatzabgaben müssen berechnet werden.

3. Selbstanzeige beim Finanzamt einreichen

Die Selbstanzeige kann schriftlich oder elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Wichtig: Nur eine vollständige und fristgerechte Anzeige ist wirksam!

4. Berechnung und Nachzahlung der Steuern

Nach Prüfung der Unterlagen stellt das Finanzamt einen Steuerbescheid aus. Die Beträge müssen innerhalb der gesetzten Frist gezahlt werden, um die Strafbefreiung zu erhalten.

5. Bestätigung der Strafbefreiung durch das Finanzamt

Erst wenn die vollständige Nachzahlung geleistet wurde, gilt die Steuerhinterziehung offiziell als bereinigt.


Häufige Fehler und deren Konsequenzen

Eine fehlerhafte Selbstanzeige kann dazu führen, dass sie unwirksam ist. Hier sind die häufigsten Fehler:

  • Unvollständige Angaben: Wer nicht alle Einkünfte offenlegt, riskiert eine Strafverfolgung.
  • Zu späte Einreichung: Wenn das Finanzamt bereits Ermittlungen aufgenommen hat, bringt die Selbstanzeige keine Strafbefreiung mehr.
  • Falsche Berechnung der Steuerschuld: Falsche Angaben zu Einkünften oder Zinsen können die Wirksamkeit gefährden.
  • Fristen versäumen: Die Steuerschuld muss innerhalb der gesetzten Frist beglichen werden – sonst droht weiterhin eine Strafe.

Um diese Fehler zu vermeiden, ist eine fachkundige Beratung dringend empfehlenswert.


Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?

Wer keine Selbstanzeige stellt und erwischt wird, muss mit hohen Strafen rechnen. Die Strafe hängt von der Höhe der hinterzogenen Summe ab:

Hinterzogene Summe Strafe
Bis 50.000 € Geldstrafe oder Bewährungsstrafe
50.000 – 100.000 € Hohe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung
Über 100.000 € Freiheitsstrafe, oft ohne Bewährung

Bei Beträgen über 1.000.000 € drohen in der Regel mehrjährige Haftstrafen.


FAQ – Häufige Fragen zur Selbstanzeige

Hier sind die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Selbstanzeige:

🔹 Kann ich eine Selbstanzeige ohne Steuerberater machen?

Ja, theoretisch ist das möglich. Es wird jedoch dringend empfohlen, einen Steuerberater oder Fachanwalt hinzuzuziehen, da Fehler die Wirksamkeit der Anzeige gefährden können.

🔹 Welche Steuern muss ich nachzahlen?

Alle nicht gezahlten Steuern der letzten zehn Jahre, inklusive 6 % Hinterziehungszinsen pro Jahr.

🔹 Wie lange dauert die Bearbeitung einer Selbstanzeige?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Finanzamt und Fall. In der Regel dauert es mehrere Wochen bis Monate.

🔹 Was passiert, wenn das Finanzamt meine Selbstanzeige ablehnt?

Wenn die Anzeige nicht vollständig oder verspätet eingereicht wurde, bleibt die Steuerhinterziehung strafbar. In diesem Fall droht ein Steuerstrafverfahren.

🔹 Kann ich eine Selbstanzeige zurückziehen?

Nein, eine einmal eingereichte Selbstanzeige kann nicht mehr zurückgenommen werden.

🔹 Gibt es eine Möglichkeit, eine milde Strafe zu erhalten, wenn die Selbstanzeige nicht anerkannt wird?

Ja, wer kooperiert und die Steuern freiwillig nachzahlt, erhält in vielen Fällen eine mildere Strafe.


Die 5 häufigsten Irrtümer bei der Selbstanzeige – und wie man sie vermeidet

Ein Mann im Anzug hält ein Schild mit dem Wort „Irrtum“ – häufige Fehler bei der Selbstanzeige Steuerhinterziehung vermeiden.

Eine Selbstanzeige kann der rettende Ausweg aus einer Steuerhinterziehung sein – doch schon kleine Fehler können fatale Folgen haben. Viele glauben, dass eine schnelle, unüberlegte Anzeige ausreicht, um straffrei zu bleiben. Doch das ist ein Trugschluss. Hier sind die fünf häufigsten Irrtümer bei der Selbstanzeige – und wie man sie vermeidet.

❌ Irrtum 1: „Ich zeige nur einen Teil an – das reicht.“

Ein häufiger Fehler ist, dass Betroffene nur bestimmte Jahre oder Einkünfte in der Selbstanzeige offenlegen. Doch eine Teil-Selbstanzeige ist unwirksam.

Richtiger Ansatz:
Die Selbstanzeige muss vollständig sein und alle unversteuerten Einkünfte der letzten zehn Jahre lückenlos offenlegen.


❌ Irrtum 2: „Ich kann die Steuerschuld später zahlen.“

Viele denken, dass es ausreicht, die Selbstanzeige einzureichen und die Steuerschuld irgendwann zu begleichen. Doch das Finanzamt fordert eine sofortige Nachzahlung.

Richtiger Ansatz:
Die hinterzogenen Steuern samt 6 % Zinsen pro Jahr müssen fristgerecht gezahlt werden, sonst bleibt die Strafbefreiung unwirksam.


❌ Irrtum 3: „Ich kann die Selbstanzeige zurückziehen, falls es schiefgeht.“

Viele glauben, dass eine Selbstanzeige wieder zurückgenommen werden kann, falls sie fehlerhaft ist. Doch das ist nicht möglich.

Richtiger Ansatz:
Eine einmal eingereichte Selbstanzeige kann nicht widerrufen werden. Deshalb sollte sie unbedingt mit einem Steuerberater oder Fachanwalt erstellt werden.


❌ Irrtum 4: „Ich warte ab, ob das Finanzamt mich entdeckt.“

Manche Betroffene hoffen, dass ihre Steuerhinterziehung unentdeckt bleibt und warten ab. Doch das Risiko ist hoch.

Richtiger Ansatz:
Wer sich zu spät selbst anzeigt – also nachdem das Finanzamt bereits ermittelt – erhält keine Strafbefreiung mehr. Die beste Strategie ist eine frühzeitige und freiwillige Selbstanzeige.


❌ Irrtum 5: „Ich kann das alleine machen – das Finanzamt hilft mir schon.“

Ein weit verbreiteter Fehler ist, zu glauben, dass eine Selbstanzeige eine reine Formsache sei. Doch bereits kleine Fehler können dazu führen, dass die Anzeige nicht anerkannt wird.

Richtiger Ansatz:
Eine Selbstanzeige ist eine steuerrechtlich komplexe Angelegenheit. Wer auf professionelle Hilfe durch einen Steuerberater oder Fachanwalt verzichtet, riskiert schwerwiegende Fehler.

Fazit: Nur eine fehlerfreie Selbstanzeige schützt vor Strafe

Eine Selbstanzeige ist keine Formsache, sondern eine juristisch anspruchsvolle Erklärung. Wer Fehler macht, riskiert Strafen bis hin zur Haft. Um sich sicher und legal von der Steuerhinterziehung zu befreien, sollte man:

  • Die Anzeige lückenlos und korrekt ausfüllen
  • Die Steuerschuld sofort nachzahlen
  • Vorher einen Steuerberater oder Fachanwalt einschalten

Wer diese Grundsätze beachtet, kann steuerliche Fehler korrigieren, ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.


Der beste Zeitpunkt für eine Selbstanzeige ist jetzt

Wer steuerliche Fehler gemacht hat, sollte nicht warten, bis das Finanzamt aktiv wird. Eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige ist der einzige Weg, um eine Strafe zu vermeiden. Da das Steuerrecht komplex ist, lohnt sich die Unterstützung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt. So können Sie sicherstellen, dass die Selbstanzeige rechtskonform ist – und Sie Ihre Steuerangelegenheiten korrekt bereinigen.

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